SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sich- und Geldleistungen für den Bedarf an Körperbezogenen Pflegemaßnahmen ind Hilfen bei Haushaltsführung sowie Kostenerstattung. Versicherte mit den Pflegegraden 1 bis 5 können Sachleistungen auch in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen.
Zu den Sachleistungen zählen:
Hilfe beim Baden oder Duschen
Hilfe beim Ankleiden
Hilfe bei Ausscheidungen
Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung
Zubereitung der Mahlzeiten
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Alles wird bei der Erst Besuchs Aufnahme besprochen.
– Für Alle gilt Covid 19 Impfung
– Flexibilität, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit
– Gepflegtes Erscheinungsbild
– Einführungsvermögen und ein zugewanderten Kommunikation Stil
– Denken und Handeln anderer Kunden konstruktiv aufnehmen
– Selbständig und zielgerichtet arbeiten
– Freude haben am Umgang mit Menschen
– Konflikte friedlich und konstruktiv bewältigen
– Meinung und Ansicht von anderen gelten lassen
– Ideen einbringen und an Lösungen mitarbeiten