SGB XI Sachleistungen
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SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sich- und Geldleistungen für den Bedarf an Körperbezogenen Pflegemaßnahmen ind Hilfen bei Haushaltsführung sowie Kostenerstattung. Versicherte mit den Pflegegraden 1 bis 5 können Sachleistungen auch in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen.
Zu den Sachleistungen zählen:
Hilfe beim Baden oder Duschen
Hilfe beim Ankleiden
Hilfe bei Ausscheidungen
Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung
Zubereitung der Mahlzeiten
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Alles wird bei der Erst Besuchs Aufnahme besprochen.