SGB XI Sachleistungen

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SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sich- und Geldleistungen für den Bedarf an Körperbezogenen Pflegemaßnahmen ind Hilfen bei Haushaltsführung sowie Kostenerstattung. Versicherte mit den Pflegegraden 1 bis 5 können Sachleistungen auch in der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen. 

Zu den Sachleistungen zählen:

  • Hilfe beim Baden oder Duschen

  • Hilfe beim Ankleiden

  • Hilfe bei Ausscheidungen

  • Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung 

  • Zubereitung der Mahlzeiten

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Alles wird bei der Erst Besuchs Aufnahme besprochen.