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Antworten auf wichtige Fragen rund um unsere Leistungen

Wenn es um ambulante Pflege geht, entstehen oft viele Fragen. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Themen rund um unsere Leistungen, die Versorgung zu Hause und die ersten Schritte.

Pflegeleistungen einfach erklärt

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag – verständlich zusammengefasst für Pflegebedürftige und Angehörige.

Pflegegeld

Geldleistung für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder selbst organisierte Unterstützung ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistungen

Monatliches Budget für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ab Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag

Zusätzliches Budget für Alltagshilfe, Betreuung und Unterstützung im Haushalt 131 € pro Monat (Pflegegrad 1–5)

Pflegesachleistungen 2026

Monatliches Budget für ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst

Pflegegrad 2
796 €
/Monatlich

Das Pflegegeld für den Pflegegrad 2 liegt bei 347 € Monatlich.

Pflegegrad 3
1497 €
/Monatlich

Das Pflegegeld für den Pflegegrad 3 liegt bei 599 € Monatlich.

Pflegegrad 4
1859 €
/Monatlich

Das Pflegegeld für den Pflegegrad 4 liegt bei 800 € Monatlich.

Pflegegrad 5
2299 €
/Monatlich

Das Pflegegeld für den Pflegegrad 5 liegt bei 990 € Monatlich.

Die Pflegesachleistung wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie steht für professionelle ambulante Pflegeleistungen zu Verfügung.

Häufige Fragen zu Pflegeleistungen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag – verständlich zusammengefasst für Pflegebedürftige und Angehörige.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für selbst organisierte Pflege zu Hause. Pflegesachleistungen sind ein Budget für einen ambulanten Pflegedienst. Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzliches, zweckgebundenes Budget für Unterstützung im Alltag, Betreuung und Haushalt.

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Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld selbst organisiert wird.

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Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen stehen ebenfalls ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und können für zugelassene Pflegedienste genutzt werden.

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Wie hoch sind die Leistungen je Pflegegrad?

Pflegegeld: PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €
Pflegesachleistungen: PG2 796 €, PG3 1.497 €, PG4 1.859 €, PG5 2.299 €
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch.

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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wer bekommt ihn?

131 € pro Monat für Pflegegrad 1–5.

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Verfällt der Entlastungsbetrag?

Ansparbar bis zum 30. Juni des Folgejahres.

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Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Teilweise Nutzung von Sachleistungen führt zu anteiligem Pflegegeld.

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Kann ich die Kombination ändern?

Bindung in der Regel 6 Monate, Anpassung bei Änderungen möglich.

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Mindert der Entlastungsbetrag mein Pflegegeld?

Nein, er ist eine zusätzliche Leistung.

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Darf ich den Entlastungsbetrag für Körperpflege nutzen?

PG1: ja. PG2–5: nein.

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Was ist der Umwandlungsanspruch (40 %)?

Bis zu 40 % der Sachleistungen können für Alltagsunterstützung genutzt werden.

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Wie stelle ich den Antrag?

Über die Pflegekasse, auch telefonisch möglich. Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen, sonst ggf. 70 € Entschädigung pro Woche.

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Häufig gestellte allgemeine Fragen

Welche Leistungen bieten Sie an?

Wir bieten Leistungen nach SGB XI und SGB V, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung im Alltag sowie Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Die Versorgung wird individuell auf die persönliche Situation abgestimmt.

Für wen sind Ihre Leistungen geeignet?

Unsere Leistungen richten sich an pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung Unterstützung benötigen, sowie an Angehörige, die Entlastung und Beratung suchen

Was sind Leistungen nach SGB XI?

Leistungen nach SGB XI sind Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung. Sie unterstützen Menschen, die im Alltag und bei der pflegerischen Versorgung Hilfe benötigen

Was sind Leistungen nach SGB V?

Leistungen nach SGB V umfassen häusliche Krankenpflege, die ärztlich verordnet wird. Dazu gehören medizinisch notwendige Maßnahmen, die in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden.

Hinweis: Die Leistungen nach SGB V werden alle von der Krankenkasse übernommen und es hat keinerlei Einfluss auf das Pflegeld!

Bieten Sie auch hauswirtschaftliche Unterstützung an?

Ja, wir unterstützen auch im Haushalt, zum Beispiel bei der Reinigung, beim Einkaufen und bei alltäglichen Abläufen zu Hause

Bieten Sie auch Betreuung im Alltag an?

Ja, wir unterstützen im Alltag mit persönlicher Betreuung, Begleitung und entlastender Hilfe. Das kann dazu beitragen, Struktur, Sicherheit und Wohlbefinden im gewohnten Umfeld zu erhalten.

Führen Sie Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch?

Ja, wir führen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger durch und beraten Pflegebedürftige sowie Angehörige rund um die Versorgung zu Hause.

Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?

Nach Ihrer Anfrage besprechen wir Ihre Situation persönlich und klären gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird. Anschließend schauen wir, welche Leistungen infrage kommen und wie die Versorgung organisiert werden kann.

Unterstützen Sie auch Angehörige?

Ja, Angehörige sind für uns wichtige Ansprechpartner. Wir beraten, entlasten und unterstützen dabei, die passende Versorgung für ihre Angehörigen zu organisieren.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir sind im Raum Bonn-Bad Godesberg und Umgebung für Sie da. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Wohnort zu unserem Einsatzgebiet gehört, sprechen Sie uns gerne an.

Wie kann ich einen Termin oder eine Beratung anfragen?

Sie können uns telefonisch, per EMail oder über das Kontaktformular erreichen. Wir melden uns zurück und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Wird die Versorgung individuell abgestimmt?

Ja, jede Pflegesituation ist anders. Deshalb stimmen wir unsere Leistungen individuell auf den Unterstützungsbedarf, die gesundheitliche Situation und die persönlichen Wünsche unserer Klientinnen und Klienten ab.

Haben Sie noch Fragen?

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Wir wissen, dass die Wahl der richtigen Betreuung für Ihren Angehörigen eine wichtige Entscheidung ist.

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