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Verlässliche Unterstützung bei Pflege und täglichen Abläufen

Pflegeleistungen nach SGB XI helfen Menschen dabei, den Alltag im eigenen Zuhause weiterhin gut zu bewältigen. Sie umfassen Unterstützung bei grundlegenden täglichen Abläufen, wenn diese nicht mehr allein oder nur noch eingeschränkt möglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität oder bei der Ernährung. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zuverlässig zu begleiten und dabei so viel Selbstständigkeit wie möglich zu erhalten. Gleichzeitig schafft diese Unterstützung auch Entlastung und Sicherheit für Angehörige.

Das kann in dieser Leistung enthalten sein:

• Hilfe bei Körperpflege und persönlicher Hygiene

• Unterstützung beim An- und Auskleiden

• Hilfe bei Mobilität und Bewegungsabläufen

• Unterstützung bei Essen und Trinken

• Verlässliche Begleitung im häuslichen Alltag

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Beratungsbesuche §37 Abs. 3 SGB XI

Verpflichtende Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger - angepasst an die häusliche Pflegesituation.

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